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   OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - I-19 W 4/04 AktE   

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https://dejure.org/2005,6953
OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - I-19 W 4/04 AktE (https://dejure.org/2005,6953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2005 - I-19 W 4/04 AktE (https://dejure.org/2005,6953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - I-19 W 4/04 AktE (https://dejure.org/2005,6953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Minderheitsaktionären gegen deren Willen (Squeeze-Out); Auflösung der Aktiengesellschaft durch Liquidation; Bestimmung einer angemessenen Abfindung; Mangelnde gesetzliche Abfindungsregelung; Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich geschützten ...

  • Judicialis

    UmwG § 23; ; AktG §§ ... 262 ff.; ; AktG § 262 Abs. 1 Satz 2; ; AktG §§ 264 ff.; ; AktG §§ 327a ff.; ; SpruchG § 12; ; SpruchG § 15 Abs. 1; ; SpruchG § 15 Abs. 2 S. 2; ; SpruchG § 15 Abs. 4; ; SpruchG § 17 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG §§ 262 ff. § § 264 ff. § § 327a ff.
    Grundsätze zur Abfindung von Minderheitsaktionären bei einer sogenannten übertragenden Auflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bonn, 02.05.2002 - 14 O 160/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
    Gegen diesen Beschluss waren beim Landgericht Bonn mehrere Anfechtungsklagen anhängig (Az.: 14 O 160/00).

    Das Landgericht Bonn hat in dem Urteil vom 02.05.2002 - Az.: 14 O 160/00 - (Bl. 211 ff.), in dem es u.a. um die Anfechtung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung vom 05.04.2000 über die Auflösung der Antragsgegnerin ging, auf S. 43 ausgeführt: "...Die Interessen der Mehrheits- und Minderheitsaktionäre der Beklagten sind nicht homogen auf die Erzielung eines möglichst hohen Auseinandersetzungsguthabens gerichtet.

    Das Landgericht Bonn hat die Anfechtungsklage - 14 O 160/00 - mit Urteil vom 02.05.2002 - rechtskräftig - abgewiesen.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
    Das hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Blick auf die Vorschriften über die Eingliederung (§§ 320 ff. AktG) festgestellt (vgl. BverfGE 100, 289 [302 f.]).
  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
    3. Die in der "Moto-Meter-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 23.08.2000 - Az.: 1 BvR 68/95, 1 BvR 147/97 - (zitiert aus juris) entwickelten Grundsätze zur Abfindung von Minderheitsaktionären bei einer sogenannten übertragenden Auflösung finden auf den vorliegenden Sachverhalt keine Anwendung.
  • OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02

    Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 26.07.2003 - 18 U 168/02 - zurückgewiesen.
  • LG Bonn, 04.02.2004 - 16 O 49/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
    Das Landgericht Bonn hat die Klage mit Urteil vom 04.02.2004 - 16 O 49/03 - abgewiesen und gleichzeitig beschlossen - Az. 16 O 66/03 -, dass die Anfechtungsklagen der Eintragung des Beschlusses nicht entgegenstehen.
  • LG Bonn, 04.02.2004 - 16 O 66/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
    Das Landgericht Bonn hat die Klage mit Urteil vom 04.02.2004 - 16 O 49/03 - abgewiesen und gleichzeitig beschlossen - Az. 16 O 66/03 -, dass die Anfechtungsklagen der Eintragung des Beschlusses nicht entgegenstehen.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.1992 - 19 W 1/92

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
    Deshalb ist eine Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall geboten (vgl. Senat, AG 1993, 40; MüKo AktG-Volhard § 15 SpruchG, RdNr. 14 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05

    Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren: Zur Frage der Zulässigkeit der

    Das gilt auch im Spruchverfahren (so ausdrücklich BayObLGZ 2001, 258; OLG Zweibrücken NZG 2004, 382; Vollrath in Widmann, UmwG, Anh. 13: SpruchG § 12 Rn. 14; KK-SpruchG/Wilske § 12 Rn. 25; a.A. OLG Düsseldorf AG 2005, 771 unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Spruchverfahren auch Anschlussanträge stellen zu können; gemeint sind wohl die nach altem Spruchverfahrensrecht zulässigen, allerdings auch befristeten Folgeanträge, § 307 Abs. 3 Satz 2 und 4 UmwG, aus denen aber für die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde nichts folgt; a.A. wohl auch Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG § 12 Rn. 12).

    Da die Entscheidung OLG Düsseldorf AG 2005, 771 im Ergebnis nicht tragend auf die dort abweichend angenommene Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde gestützt war, sind die Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG nicht gegeben.

  • LG Köln, 09.09.2005 - 82 O 123/04
    (A.z.: 1-19 W 4/04) entschieden hat, ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit dem.
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